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Prüft ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag die erhaltene Ware nur und widerruft er sodann den Fernabsatzvertrag, kann er von dem Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückverlangen (BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az: VIII ZR 337/09). Selbst wenn der Verbraucher die Ware zu erforderlichen Prüfungszwecken in Gebrauch nimmt, muss er im Falle eines Widerrufs des Fernabsatzvertrages keine Wertminderung an den Verkäufer zahlen.[…]
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