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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fernabsatzverträge mit nach Kundenwünschen konfigurierten Notebooks können Widerrufen werden

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Stellt sich ein Verbraucher in einem Internetshop ein Notebook nach einem  Baukastensystem nach seinen persönlichen Bedürfnissen zusammen, so kann er den diesbezüglichen Fernabsatzvertrag widerrufen. Der Widerruf ist nicht nach § 312d Abs. 4 BGB ausgeschlossen (AG Köpenick, Urteil vom 25.08.2010, Az: 6 C 369/09).
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