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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrlässiges Fahrzeugführen unter Drogeneinfluss – Vorwerfbarkeit

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Tätigt ein Fahrzeugführer eine Fahrt mit seinem Fahrzeug unter Drogeneinfluss (z.B. Cannabis) muss dem Fahrzeugführer nachgewiesen werden, dass er die Möglichkeit der fortdauernden Wirkung des berauschenden Mittels entweder erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können und müssen. Der Vorwurf der schuldhaften Fahrt unter Drogeneinfluss bezieht sich nicht allein auf den Drogenkonsumvorgang, sondern auch auf die Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt. Fahrlässig handelt nach § 24a StVG derjenige, der in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml abgebaut ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2010, Az: 2 Ss-OWi 166/10).[…]


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