Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Das Finanzgericht Köln hat die volle Absetzbarkeit von einem außerhäuslichen Arbeitszimmer anerkennt, wenn dieses räumlich getrennt von der Wohnung mit einem separaten Eingang liegt (FG Köln, Urteil vom 09.09.2010, Az: 10 K 944/06).[…]