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Fährt ein Fahrzeugführer aus einer Tiefgarage in den fließenden Verkehr ein, muss er sehr vorsichtig und umschauend einfahren. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug, trägt der einfahrende Verkehrsteilnehmer das überwiegende Verschulden am Verkehrsunfall (LG Regensburg, Urteil vom 08.12.2009, Az: 2 S 244/09).[…]
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