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In einer Stellenanzeige den Hinweis auf „junge Bewerber“ zu tätigen kann teuer sein. Dieser Hinweis verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und löst einen Schadensersatzanspruch bei den (BAG, Urteil vom 19.08.2010, Az: 8 AZR 530/09). Als Schadensersatzanspruch wurde dem abgelehnten Bewerber ein potentielles Monatsgehalt zugesprochen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/altersdiskriminierung-gesucht-werden-junge-bewerber_816/