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Ein Allgemeinmediziner der ärztlichen Notdienst hat, muss Patienten auch nachts in seiner Praxis in ärztliche Obhut nehmen und behandeln. Er kann seine Notdiensttätigkeit nicht nur auf den Telefondienst beschränken (VG Gießen, Urteil vom 20.10.2010, Az: 21 K 3235/09. GI.B).[…]