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Gewerbliche Fahrzeughändler die Visitenkarten an Fahrzeuge klemmen die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, bedürfen hierfür eine behördliche Erlaubnis (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.07.2010, Az: IV-4RBs-25/10 und Az: IV-4Ws 57/10 Owi). Das Anklemmen der Visitenkarten an Fahrzeuge stellt insoweit eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Parkraums dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die Visitenkarten ohne Genehmigung angeklemmt werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/visitenkarten-werbung-an-fahrzeugen-erlaubnispflichtig_686/