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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückvergütungsansprüche aus Lebens- und Rentenversicherung – Verjährungsfrist

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Rückvergütungsansprüche des Versicherungsnehmers aus Lebens- und Rentenversicherungen (z.B. bei Falschabrechnung) verjähren innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Versicherung den Vertrag abgerechnet hat (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az: IV ZR 208/09).[…]


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