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Von der Wohngebäudeversicherung sind keine Regenwasserabflussrohre umfaßt, da diese nicht der Wasserentsorgung des Gebäudes dienen (LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010, Az: 23 O 786/09). Aus diesem Grunde kann keine Versicherungsleistung aus der Wohngebäudeversicherung gefordert werden.[…]
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