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Begeht ein Jagdscheininhaber eine Straftat und wird er diesbezüglich rechtskräftig verurteilt, kann die Behörde eine Verlängerung des Jagdscheines ablehnen, da der Jagdscheininhaber im jagd- und waffenrechtlichen Sinne aufgrund der Verurteilung unzuverlässig geworden ist (VG Düsseldorf , Urteil vom 21.07.2010 , Az: 15 K 3959/09).[…]
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