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Darf eine Autowachanlage sonntags und feiertags nicht betrieben werden, so dürfen Fahrzeuge auch vor der Waschanlage nicht sonntags oder feiertags mit einem Hochdruckreiniger gesäubert werden (VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az: 12 B 970/10). Eine Nutzungsuntersagung umfasst in der Regel immer die vollständige Autowaschanlage.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/sonntags-und-feiertagsverbot-fuer-autowaschanlage_597/