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Eine Mietvertragsklausel nach der Mieter anfallende Schönheitsreparaturen von einem Fachhandwerker ausführen lassen müssen ist unwirksam, da sie diese unangemessen benachteiligt (LG München I, Urteil vom 30.09.2009, Az: 15 S 6274/09). Kleinere Reparaturen und Malerarbeiten können auch von jedem Mieter sach- und fachgerecht durchgeführt werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/schoenheitsreparaturen-muessen-nicht-vom-fachhandwerker-ausgefuehrt-werden_561/