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Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs können private Steuerberaterkosten bei der Festsetzung der Einkommenssteuer nicht mehr abgezogen werden (BFH, Urteil vom 04.02.2010, Az.: X R 10/08). Die Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Anfallende Steuerberaterkosten stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.[…]