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Ein Vermieter kann ein Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel einer Nachbarstadt stützen, wenn es für die eigene Stadt keinen Mietspiegel gibt und das Mietniveau der Städte identisch ist (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az.: VIII ZR 99/09). Zur Bestimmung einer ortsüblichen Vergleichsmiete reicht in der Regel ein einfacher Mietspiegel aus.[…]
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