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Macht die jeweilige Friedhofssatzung Vorgaben hinsichtlich der Grabgestaltung, so sind diese Vorgaben durch die Angehörigen zwingend zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sah die Friedhofssatzung ein Verbot der Verwendung von Grabplatten vor (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.06.2010, Az: 8 ME 125/10).[…]
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