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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsunfähigkeit nach Hundebiss und Entgeltfortzahlung

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Befreit ein Arbeitnehmer seinen Hund aus einer Hunderauferei und wird hierbei gebissen, so hat er seine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt. Er hat aus diesem Grunde einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (ArbG Freiburg, Urteil vom 13.01.2010, Az.: 2 Ca 215/09).
 
Urteil im Volltext:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2009 Entgeltfortzahlung in Höhe von 1.400,00 EUR brutto abzüglich bezahlter netto 368,22 EUR, abzüglich auf die Krankenkasse übergeleitete 476,46 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus dem Restbetrag seit 01.08.2009 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
3. Der Urteilsstreitwert wird auf 555,32 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlung. Im Einzelnen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Seit dem Jahre 2007 arbeitet der Kläger für die Beklagte als Fahrer zu einer Bruttomonatsvergütung von 1.400,00 EUR. Am 19.06.2009 besuchte der Kläger in seiner Freizeit in U. ein Fest des Vereins der …. Begleitet wurde der Kläger von seinem Hund „Barry“, einer 8 Jahre alten Bernersennenmischung. Noch bevor das Fest begann wurde der Hund des Klägers unvermittelt von einer freilaufenden Dogge angegriffen. Die Dogge verbiss sich in den Hund des Klägers und hielt diesen schließlich hängend in ihrem Maul.

In dieser Situation griff der Kläger ein und befreite seinen Hund. Dabei biss die Dogge den Kläger in die linke Hand und verletzte ihn. Der Kläger ließ zunächst die Wunden seines Hundes tierärztlich versorgen. Anschließend begab er sich selbst in ärztliche Behandlung. Der behandelnde Arzt bescheinigte ihm für den Zeitraum vom 19.06.2009 – 18.07.2009 Arbeitsunfähigkeit.

Trotz Nachforschungen des Klägers am 19.06.2009 am Ort des Geschehens konnte der Halter der Dogge konnte nicht ermitt[…]


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