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Überweisungsauftrag gefälscht — Bank muss den Schaden tragen

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Wird ein Überweisungsauftrag gefälscht und von dem Konto eines Bankkunden unberechtigerweise ein Geldbetrag überwiesen, so haftet die ausführende Bank für den entstandenen Schaden (OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2009, Az.: 2 U 116/09). Das Risiko eines Überweisungsauftrages trägt immer die gefälschten Bank, egal ob diese schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Die Bank muss Daher IHREM Kunden den abgebuchten Betrag wieder gutschreiben.[…]


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