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Die fehlende Angabe der Umsatzsteuerausweisung im Rahmen der bestehenden Impressumspflicht nach § 5 TMG stellt nach Ansicht des LG Bonn keinen Wettbewerbsverstoß dar, da der diesbezügliche Nachteil für den Wettbewerber geringfügig bzw. nicht vorhanden ist (LG Bonn, Urteil vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09).[…]