Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Eine Gemeinde haftet gegenüber den Bürgern für den ungefährlichen und technisch einwandfreien Zustand ihrer Sport- und Spielplätze. Bei der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten haftet die Gemeinde als Betreiberin der Sport- und Spielplätze auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Thüringer Oberlandesgericht, Az: 4 U 594/09, Urteil vom 10.02.2010). Im vorliegenden Fall verletzte sich ein Bürger an einer beschädigten Zaunanlage eines Sportplatzes.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/gemeindehaftung-fuer-sport-und-spielplaetze_501/