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Erleidet ein Fahrzeugführer eine Panne und wird die Gefahrenstelle durch die Polizei gesichert, so ist der Fahrzeugeigentümer verpflichtet, die Polizeipersonalkosten zu tragen (VG Trier, Urteil vom 19.01.2010, Az.: 1 K 621/09.TR). Die Polizei kann nach der geltenden Gesetzeslage die anfallenden Personal- und Sachmittelkosten gegenüber dem Verursacher geltend machen.[…]