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Ist ein Fernabsatzvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig (z.B. Kauf eines Radarwarngeräts), so steht dem Verbraucher trotzdem ein Widerrufsrecht zu (BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08). Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht nach den §§ 312d, 355 BGB unabhängig von der Frage, ob ein wirksames Rechtsgeschäft vorliegt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers kommt ebenfalls nicht in Betracht, da der Unternehmer nicht schutzwürdig ist. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer wussten, dass das geschlossene Rechtsgeschäft sittenwidrig war.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/widerrufsrecht-bei-sittenwidrigen-fernabsatzvertraegen_406/