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Zahlen Eltern die Schulden ihrer erwachsenen Kinder, können sie diese Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerrechtlich geltend machen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2009, Az.: 6 K 1358/08). Bei erwachsenen Kindern sind Eltern weder rechtlich noch sittlich dazu verpflichtet, deren Schulden zu zahlen, so dass keine außergewöhnliche Belastung der Eltern vorliegt.[…]