Ein Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Durchsetzung von Rechtspositionen gegenüber Dritten (z.B. Rentenanstalten, Versicherungen etc.) unterstützen, wenn dem Arbeitnehmer gegenüber den Dritten berechtigterweise Ansprüche zustehen könnten(BAG, Urteil vom 24.09.2009, Az.: 8 AZR 444/08).[…]
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