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Ersatzteilaufschläge die von lokalen Reparaturwerkstätten auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Ersatzteilhersteller aufgeschlagen werden (sogenannte UPE-Aufschläge), muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Unfallschadensregulierung zahlen, wenn diese Aufschläge ortsüblich sind (Landgericht Coburg, Urteil vom 31.07.2009, Az: 33 S 14/09).[…]