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Stromsperre – Darlehensanspruch für ALG II-Empfänger

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Wird bei einem Arbeitslosengeld II-Empfänger aufgrund eines Zahlungsrückstandes eine Stromsperre verhängt, so hat dieser nach § 22 Abs. 5 SGB II einen Anspruch darauf, dass der Leistungsträger ihm ein entsprechendes Darlehen gewährt, damit die Leistungssperre des Stromversorgers wieder aufgehoben wird(LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: L 7 AS 546/09 B ER).[…]


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