Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Wird bei einem Arbeitslosengeld II-Empfänger aufgrund eines Zahlungsrückstandes eine Stromsperre verhängt, so hat dieser nach § 22 Abs. 5 SGB II einen Anspruch darauf, dass der Leistungsträger ihm ein entsprechendes Darlehen gewährt, damit die Leistungssperre des Stromversorgers wieder aufgehoben wird(LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: L 7 AS 546/09 B ER).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/stromsperre-darlehensanspruch-fuer-alg-ii-empfaenger_219/