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Ein Arzt muss einen Patienten vor einer Schönheitsoperation über deren Risiken umfassend und sorgfältig aufklären und die spätere Operation ordnungsgemäß dokumentieren (VG Mainz, Az.: BG-H 1/09.MZ). Ein Verstoß des Arztes gegen die ihm obliegenden Berufspflichten kann mit einem Bußgeld belegt werden (im vorliegenden Fall mit 10.000 Euro).[…]
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