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Nicht jeder gewerblich genutzte internetfähige PC ist rundfunkgebührenpflichtig. Wird ein internetfähiger PC nicht als Rundfunkgerät genutzt oder untersagt der Arbeitgeber eine solche Nutzung unterliegt der internetfähige PC nicht der Rundfunkgebührenpflicht (VG Schleswig, Urteil vom 02.07.2009, Az.: 14 A 243/08). Allein die Nutzungsmöglichkeit des internetfähigen PCs impliziert nicht notwendigerweise, dass dieser zum Rundfunkempfang bereitgehalten wird.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-gewerblich-genutzte-pcs_274/