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Ein Versicherungsnehmer kann seiner eignen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht untersagen den Schaden eines Unfallgegners zu regulieren (sog. Regulierungsverbot) und so verhindern, dass er seinen Schadensfreiheitsrabatt verliert (LG Coburg, Urteil vom 25.05.2009, Az.: 32 S 15/09). Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat einen Ermessenspielraum indem sie Schäden regulieren kann, dieser wird lediglich durch das Willkürverbot und das Verbot der unsachgemäßen Schadensregulierung beschränkt.[…]