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Das Finanzamt prüft Darlehensverträge zwischen Familienmitgliedern sehr genau und erkennt diese im schlimmsten Fall nicht an. Voraussetzung für deren steuerrechtliche Anerkennung ist in der Regel, dass die Darlehensverträge den zivilrechtlichen Formerfordernissen entsprechen und in dieser Form auch mit Dritten abgeschlossen worden wären (BFH, Urteil vom 12.05.2009, Az.: IX-R-46/08).[…]