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Kann ein gesetzlich Versicherter seinen erlernten Beruf und den Umschulungsberuf aufgrund seiner Erkrankung nicht ausüben, so hat er einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 3 R 158/06).[…]
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