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Weigert sich ein Arbeitnehmer einer von seinem Arbeitgeber angeordneten amtsärztlichen Untersuchung nachzukommen und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, kann er abgemahnt und im Wiederholungsfalle verhaltensbedingt gekündigt werden (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.5.2009, Az.: 5 Sa 458/08).[…]