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Ist das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter beendet, so darf der Vermieter sämtliche Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom und Wasser einstellen, da der Vermieter nicht verpflichtet ist diese Leistungen kostenlos zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2009, Az.: XII ZR 137/07). Im Einzelfall kann der Vermieter jedoch nach Treu und Glauben dazu verpflichtet sein, die Versorgungsleistungen weiterhin zu erbringen.[…]