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Nein, ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitsplatz regelmäßig geputzt wird – weigert sich der Arbeitgeber, so verstößt er gegen öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2008, Az: 9 Sa 427/08). Arbeitgeber können zudem Führungskräften nicht die Arbeitsanweisung erteilen, dass diese Putzarbeiten durchführen müssen. […]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/muss-ein-arbeitnehmer-seinen-arbeitsplatz-selbst-putzen_204/