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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kein Blaulichteinsatz für das Ordnungsamt

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Fahrzeuge des Ordnungsamtes haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für Blaulichteinsätze und die Ausstattung der Fahrzeuge mit Blaulicht sowie Einsatzhorn(VG Düsseldorf, Urteil vom28.05.2009, Az.: 14 K 2548/08). Eine solche Fahrzeugausstattung steht nach der StVZO lediglich den Einsatzfahrzeugen des Vollzugsdienstes der Polizei zu.[…]


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