Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Fahrzeuge des Ordnungsamtes haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für Blaulichteinsätze und die Ausstattung der Fahrzeuge mit Blaulicht sowie Einsatzhorn(VG Düsseldorf, Urteil vom28.05.2009, Az.: 14 K 2548/08). Eine solche Fahrzeugausstattung steht nach der StVZO lediglich den Einsatzfahrzeugen des Vollzugsdienstes der Polizei zu.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/kein-blaulichteinsatz-fuer-das-ordnungsamt_188/