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Wer Hindernisse (z.B. Betonpoller, Betonklotz) auf Bürgersteigen aufstellt, muss diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beleuchten und farblich kennzeichnen, damit Fußgänger diese frühzeitig erkennen können und nicht über die Hindernisse stolpern (Landgericht München I, Urteil vom07.05.2009, Az.: 25 O 9420/08).[…]