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Eine Gemeinde hatte Bodenhülsen auf einem Bürgersteig in den Boden setzen lassen, um in diese Metallpfosten gegen widerrechtliches Parken setzen zu können. Eine Passantin übersah eine Bodenhülse in der kein Pfosten stecke und verletzte sich. Die Gemeinde haftete der Passantin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da die Gemeinde die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte (vgl. LG Coburg, Urteil vom 30.12.2008, Az.: 22 O 588/08).[…]
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