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Ein fristloser Grund zur Kündigung eines Mietverhältnisses kann auch darin begründet sein, dass ein familiäres Vertrauensverhältnis zerrüttet ist (OLG Celle, Beschluss vom07.10.2008, Az.: 2 U 99/08). Auch einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, da diese nicht geeignet war, dass zerrüttete Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.[…]
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