Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof, vom 11.03.2008, Az.: I ZR 114/06, haftet ein eBay-Accountinhaber für Wettbewerbsverstöße oder Schutzrechtsverletzungen, die von einem Dritten bei rechtswidriger Nutzung (abredewidrig, vertragswidrig oder ohne Genehmigung) des Accounts begangen werden. Der „gutgläubige“ Accountinhaber haftet zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer jedoch kommt eine Haftung aufgrund der Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften oder Schutzrechten in betracht.[…]