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Macht ein Auszubildender vor der Lehre ein Praktikum bei seinem Lehrbetrieb, so wird dieses Praktikum nicht auf die Probzeit des Ausbildungsverhältnisses angerechnet (Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 1 Ca 3082/08). Insoweit bestehen unterschiedliche Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Pflichten.[…]
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