Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Nein! Vereinbart ein Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer, dass Arbeitsentgelt vollständig oder teilweise unter Verletzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften „steuerfrei“ gezahlt wird, so ist diese Vereinbarung nicht unbedingt insgesamt unwirksam. Vielmehr ist diese Schwarzgeldabrede, so auszulegen, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Nettolohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.11.2008, Az.: 5 Sa 174/08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/schwarzgeldvereinbarung-mit-arbeitgeber-unwirksam_101/