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Nein. Die lange Standzeit bzw. Stilllegung eines Pkw stellt keinen grundsätzlichen Mangel desselben dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zu Schadensersatzansprüchen berechtigt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2009, Az.: VIII ZR 34/08). Erst wenn standzeitbedingte Mängel am Fahrzeug auftreten, die gleichartige Fahrzeuge ohne entsprechende Standzeit üblicherweise nicht haben, berechtigten diese Mängel zu Nacherfüllungs-, Schadensersatzansprüchen oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/lange-standzeitstilllegung-eines-pkws-ein-grundsaetzlicher-mangel_93/