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Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom11.12.08, Az.: 9 Sa 1075/08, darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dieser Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil seines Arbeitgebers begangen oder versucht hat. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin Kundeneinkäufe auf die Kunden-Bonuskarte ihrer Tochter gebucht und die hierdurch erzielten Treuepunkte wiederum eingelöst. Für die ausgesprochene Kündigung spielt es auch keine Rolle, dass die Arbeitnehmerin bereits seit über 20 Jahren als Kassiererin für die Arbeitgeberin tätig und über 50 Jahre alt war.[…]