Zum 01.02.2009 tritt ein neuer Bußgeldkatalog mit erhöhten Geldbußen in Kraft. Damit Sie sich bereits jetzt einen Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkataloges für Sie zusammengefasst (siehe Tabelle).
Ferner finden Sie im Anschluss daran Fragen & Antworten zum Bußgeldverfahren und die Änderungen bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr zum 01.02.2009.
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Der neue Bußgeldkatalog zum 01.02.2009:
Tatbestand
Bisher (Euro)
Neu (Euro)
Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to
inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung
bis 10 km/h
15/10
15/10
11-15 km/h
25/20
25/20
16-20 km/h
35/30
35/30
21-25 km/h
50/40
80/70
26-30 km/h
60/50
100/80
31-40 km/h – Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft
100/75
160/120
41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
125/100
200/160
51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft
175/150
280/240
61-70 km/h – Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft
300/275
480/440
über 70 km/h – Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
425/375
680/600
Unangepasste Geschwindigkeit
(z.B. Glätte, Regen)
50
100
Alkohol, Drogen
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