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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bussgeldkatalog ab 01.02.2009 mit höheren Geldbußen!

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Zum 01.02.2009 tritt ein neuer Bußgeldkatalog mit erhöhten Geldbußen in Kraft. Damit Sie sich bereits jetzt einen Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkataloges für Sie zusammengefasst (siehe Tabelle).

Ferner finden Sie im Anschluss daran Fragen & Antworten zum Bußgeldverfahren und die Änderungen bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr zum 01.02.2009.

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Der neue Bußgeldkatalog zum 01.02.2009:

Tatbestand
Bisher (Euro)
Neu (Euro)

Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to

inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung

bis 10 km/h
15/10
15/10

11-15 km/h
25/20
25/20

16-20 km/h
35/30
35/30

21-25 km/h
50/40
80/70

26-30 km/h
60/50
100/80

31-40 km/h – Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft
100/75
160/120

41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
125/100
200/160

51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft
175/150
280/240

61-70 km/h – Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft
300/275
480/440

über 70 km/h  – Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
425/375
680/600

Unangepasste Geschwindigkeit

(z.B. Glätte, Regen)
50
100

Alkohol, Drogen

[…]


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