Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betreuungsunterhalt nach neuer Rechtslage

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Wie lange ein Elternteil Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an seinen geschiedenen Ex-Gatten/Ex-Gattin zahlen muss, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2009, Az.: XII ZR 74/08). Ab dem 3.Lebensjahr des Kindes, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt.
Der Richter muss im Einzelfall überprüfen, ob es dem anderen Betreuenden zumutbar ist, neben der Kinderbetreuung in Vollzeit zu arbeiten. Erzielt der Betreuende in den ersten 3. Lebensjahren noch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, so sind diese unter Umständen auf den Betreuungsunterhaltsanspruch anzurechnen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv