Wie lange ein Elternteil Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an seinen geschiedenen Ex-Gatten/Ex-Gattin zahlen muss, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2009, Az.: XII ZR 74/08). Ab dem 3.Lebensjahr des Kindes, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt.
Der Richter muss im Einzelfall überprüfen, ob es dem anderen Betreuenden zumutbar ist, neben der Kinderbetreuung in Vollzeit zu arbeiten. Erzielt der Betreuende in den ersten 3. Lebensjahren noch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, so sind diese unter Umständen auf den Betreuungsunterhaltsanspruch anzurechnen.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19) – Beschluss vom 25.02.2019 Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Neuruppin wird das Urteil des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 6. September 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine […]