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Ein Ehegatte kann seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten verlieren, wenn er in einer „intakten“ Beziehung eine Affäre mit einer dritten Person eingeht. Nach einem Urteil des OLG Zweibrücken vom 07.11.2008, Az.: 2 UF 102/08 muss der betrogene Ehegatte keinen Unterhalt an den anderen zahlen, da dies in einem solchen Fall grob unbillig ist. Der Ehegatte, der eine Affäre mit einer dritten Person eingeht, trägt maßgeblich zum Scheitern einer Ehe bei, so dass ihm kein Unterhaltsanspruch zusteht. […]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/affaere-und-unterhaltsanspruch_89/