Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht bei Schützenfesten

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Einem Schützenverein obliegt keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Hörschäden (z.B. durch Salutschießen) bei Zuschauern des Schützenfestes. Ferner gibt es keinen allg. Grundsatz, dass in bebauten Wohngebieten Salutschießen generell verboten ist (LG München I, , Az: 31 O 17973/03, Urteil vom 24.08.2004).

Einem Schützenverein obliegt keine Verkehrssicherungspflicht zur Sicherung von Fahrzeugen, die abseits vom Festzelt/der Schützenhalle im öffentlichen Parkraum abgestellt sind (LG Münster, Az.: 11 O 468/09, Urteil vom 08.11.1990).

Ein Schützenverein haftet nicht für Unfälle die sich während des Tanzens auf einem Schützenfest aufgrund ausgelassener Stimmung ereignen (OLG Hamm, Az.: 6 U 231/87, Urteil vom 02.05.1988).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv