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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überstundenvergütung – Duldung von Überstunden des Arbeitnehmers

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 2 Sa 180/13
Urteil vom 22.01.2014

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 21.05.2013 – 2 Ca 78/12 – wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.525,00 EUR nebst Zinsen hieraus p. a. in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2012 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin war vom 15.11.2010 bis 29.01.2012 bei der Beklagten als Altenpflegerin beschäftigt. Das monatliche Bruttoentgelt betrug 1.300,00 EUR bei einer monatlichen Arbeitszeit von 130 Stunden.
Erstinstanzlich haben die Parteien unter anderem um Urlaubsabgeltung, Kosten für die private Nutzung eines Dienstwagens und Überstundenvergütung gestritten. Im Berufungsrechtszug ist nur noch die Überstundenvergütung im Streit.
Hinsichtlich des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien zu den Überstunden wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 21.05.2013 – 2 Ca 78/12 – Bezug genommen.
In den Entscheidungsgründen hat das Gericht ausgeführt, die Klägerin habe ihre Darlegungslast nicht erfüllt. Sie hätte darlegen müssen, an welchen Tagen sie welche Tätigkeit auf wessen Weisung und wessen Billigung über die vertragliche Arbeitszeit hinaus ausgeübt habe und dieses unter Beweis stellen. Darüber hinaus sei das Vorbringen der Klägerin in einigen Punkten nicht nachvollziehbar.
Gegen dieses Urteil hat die Klägerin form- und fristgerecht Berufung eingelegt. Sie reduziert ihren Anspruch im Hinblick auf die Beanstandungen des Arbeitsgerichts auf insgesamt 202,5 Überstunden, von denen 50 bezahlt worden seien, so dass noch 152,5 Stunden auszugleichen seien.
Sie habe im Einzelnen dargelegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet habe. Sie habe täglich Touren zu absolvieren ge[…]


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