Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2013, finden Sie hier!
Die Düsseldorfer Tabelle – die Anfänge
Streit um Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle gibt Orientierung.
Die Düsseldorfer Tabelle hat eine lange Tradition. Sie basiert letztlich auf Richterrecht. Im Jahr 1962 begann ein Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Rechtsprechung des Oberlandes-gerichts Düsseldorf in unterhalts-rechtlichen Angelegenheiten zu systematisieren, um eine gewisse Rechtssicherheit zu erzielen. Nach Hinzuziehung weiterer Daten und Statistiken erstellte er schließlich die 1. Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 1962.
Seither hat sich viel verändert im Unterhaltsrecht, die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch im Grundsatz bestehen geblieben. Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle wurden beständig angepasst, Reformen im Unterhaltsrecht fanden Eingang in die Tabelle. So unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle heutzutage selbstverständlich nicht mehr zwischen Ständen. Vielmehr ist unter anderem das Einkommen für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung maßgeblich.
Die Düsseldorfer Tabelle heute
Heute ist die Düsseldorfer Tabelle aus der unterhaltsrechtlichen Rechtspraxis nicht mehr wegzudenken. Auch wenn Sie keine verbindlichen Werte für die Unterhaltshöhe festlegt und kein Gesetz darstellt, orientiert sich jeder Richter an den Werten der Düsseldorfer Tabelle und wird sie im Regelfall auch übernehmen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
Seit 2008 hat die Düsseldorfer Tabelle auch eine gesetzliche Grundlage – § 1612 a BGB.
§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mi[…]