Unerwünschte Telefonanrufe (sog. cold calls) nehmen immer mehr zu!
Die bestehenden Verbraucherrechte!
von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
I. Einleitung:
Die Zeiten sind schlecht und man erhält dauern diese äußerst nervigen Telefonanrufe. Auch diese Woche rief eine Dame mit unterdrückter Telefonnummer an und behauptete, sie sei von meiner Hausbank und wolle mich einladen. Auf Nachfrage bei welcher Bank sie beschäftigt sei, antwortete die Dame, dies dürfe sie aufgrund des Bankgeheimnisses nicht sagen. Ich forderte die Dame auf, mir nunmehr schriftliche Unterlagen zukommen zu lassen. Sollten diese Unterlagen eintreffen, werde ich diese Bank oder die betreffende Firma abmahnen. Eine meiner Mitarbeiterinnen erging es ähnlich. Ein Anruf von einem führenden Telefonanbieter. Dieser bot ihr einen neuen angeblich günstigeren Telefontarif an. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, verlangte sie schriftliche Informationen über den Tarif und beendete das Telefonat. Sodann erhielt sie eine Woche später einen DSL-Splitter samt Modem. Von einem neuen DSL-Vertrag war im Telefonat jedoch nie die Rede gewesen. Sie schickte die nicht bestellten Waren sofort zurück. Die nächste Überraschung folgte in der Telefonrechnung. Selbstverständlich hatte das führende Telefonunternehmen die Waren sofort berechnet. Abermals musste meine Mitarbeiterin telefonischen Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen. Dort teilte man ihr mit, dass der abgebuchte Betrag selbstverständlich in der nächsten Rechnung wieder gutgeschrieben würde. Wurde er auch. Die Mitarbeiterin wollte aufgrund dieses Vorgehens nunmehr den Telefonanbieter wechseln. Doch jetzt kam die nächste Überraschung. Man teilte ihr vom führenden Anbieter mit, ein Wechsel sei nicht möglich, da sie den Telefonmehrwertvertrag doch erst kürzlich um 24 Monate verlängert hätte. Der Einwand, dass sie keine Vertragsverlängerung vorgenommen habe, wollte der führende Anbieter nicht geltend lassen. Wir werden den Anbieter nunmehr kostenpflichtig über seine vertraglichen Pflichten aufklären…………..
II. Die rechtliche Sicht:
1. Dieunerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem bundesweiten Problem entwickelt, nach einer Umfrage des forsa-Instituts im Herbst 2007 fühlen sich 86 % der Bundesbürger durch Werbeanrufe belästigt! 64 %[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de 1. unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch: Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt […]